Mein Mann hat sein Auto als Leasingrückläufer letzten Monat abgegeben, und nun haben wir die finale Abrechnung erhalten.
Dass wir etwas nachzahlen müssen, ist selbstverständlich, es geht hier nicht darum, dass wir für Kratzer o. Ä. nicht aufkommen wollen.
Wir haben das Auto vor sechs Wochen abgegeben, da die hintere Tür beschädigt war. Dieser Schaden wurde von der Werkstatt repariert und wurde dann in einem „angenommen“, ohne dass das Auto von uns noch einmal gesehen wurde. Die Bewertung des Autos stützt sich auf einen dritten Sachverständigen der DEKRA.
Unsere Bedenken:
- Das Autohaus wollte knappe 1.000 € von uns, da die bereits vom Autohaus selbst (!) reparierte Hintertür noch Schäden aufweisen würde. Dem haben wir natürlich sofort widersprochen, und das Autohaus hat die Kosten direkt entfernt. Uns einen Schaden zweimal in Rechnung stellen zu wollen, fand ich schon sehr zweifelhaft. Jetzt aber unser größeres Problem:
- Wir haben das Auto von innen und außen komplett gereinigt (Waschanlage, Polstersauger für die Sitze, Interieur ausgewaschen etc.). Mein Mann, meine Schwiegermutter und ich haben das zusammen gemacht, wir haben also „Zeugen“. Während das Auto nun mehrere Wochen bei dem Autohaus war, wurde es anscheinend draußen stehen gelassen, und ein Vogel hat darauf gekotet. Dieser Vogelmist soll jetzt von uns als „Umweltschaden am Dach“ mit 1.400 € beglichen werden. Wir sind der Meinung, dass das Autohaus hier in der Obhutspflicht ist und sich um das Auto „kümmern“ muss, damit derartige Schäden nicht entstehen. Das Autohaus weigert sich jedoch, dies anzuerkennen, und besteht auf der Zahlung.
Müssen wir für den Schaden aufkommen, oder lohnt es sich, weiter dagegen anzugehen? Für (rechtliche) Tipps wäre ich super dankbar!
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