Anbei ein Update:
Ich habe zusätzlich mit dem TÜV-Prüfer gesprochen, der damals die HU durchgeführt hat. Der sagte mir, dass der Werkstattmeister des Autohauses (bei einem späteren Besuch von mir) zu ihm gesagt habe, der Bremsschlag sei ihm sofort auf dem Prüfstand aufgefallen. Der TÜV-Prüfer wiederum meinte, wenn das damals schon so deutlich gewesen wäre, hätte auch er es feststellen müssen – was er nicht hat. Heißt also: Das Autohaus sagt, der Mangel sei so deutlich, dass er nicht übersehen werden könne. Die Gebrauchtwagen Garantie die das Autohaus abgeschlossen hat, hat abgelehnt da inzwischen 4 Monaten vergangen sind. “Hätten Sie sich in den ersten 3 Wochen gemeldet, hätten wir aus Kulanz was gemacht. Aber nach 4 Monaten ist das zu spät – das hätten Sie früher merken müssen.” Das ist der Grund warum die nicht kulant sind und Gewährleistung ablehnen.
Faktisch unterstellen sie mir, dass ich den Bremsschaden selbst verursacht habe. Aber sie können das nicht beweisen – und laut § 477 BGB gilt doch bei einem Kauf vom Händler: Der Händler muss beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag, wenn das innerhalb der ersten 6 Monate passiert.
Im Anschluss habe ich heute inzwischen mit zwei unabhängigen Kfz-Sachverständigen gesprochen und bin auf den Prüfstand. Die haben bestätigt, dass ein Bremsschlag bei einem Standard-TÜV-Test (Prüfstand bei 6 km/h) nicht feststellbar war – genauso wenig wie beim normalen Fahren im Stadtverkehr. Er ist aud die Straße gefahren und konnte auch nichts gestellten. Solche Vibrationen treten oft erst bei höheren Geschwindigkeiten auf.
Zusammengefasst: Die haben nicht auf Schlag überprüft. Ich habe heute zwei Prüfer gefragt die konnten nicht feststellen. Keine Ahnung warum die nichtmal 50/50 vorschlagen.
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